Vorgehensweise beim Erwerb eines Führerscheins bei Behinderung

Zu Beginn ein wichtiger Hinweis: Falls Sie bereits vor dem Beginn Ihrer Behinderung im Besitz eines Führerscheins waren, besteht keine Notwendigkeit, eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen. Spezifische Hinweise dazu erhalten Sie im Abschnitt zur Führerschein-Anpassung.

Möchten Sie hingegen erstmals einen Führerschein erwerben, sollte Ihr erster Schritt nicht die direkte Anmeldung an einer Fahrschule sein. Vielmehr ist es ratsam, zunächst zu eruieren, ob Ihnen möglicherweise eine Kostenerstattung für den Führerschein durch eine Kostenträgerinstitution gewährt wird. Beachten Sie, dass eine voreilige Anmeldung bei einer Fahrschule die Chancen auf eine solche Kostenübernahme eliminiert.

Erster Schritt: Ausfindig machen der geeigneten Fahrtrainingsstätte.
Es existiert eine Liste vom Bundesverband der Fahrlehrer (BVF e.V.), in der Sie spezialisierte Fahrschulen für Menschen mit Handicap finden, sortiert nach Postleitzahlen. Diese Liste steht auf der Webseite www.fahrlehrerverbaende.de zur Verfügung. Nachdem Sie eine solche Fahrschule ausfindig gemacht haben, klären Sie in einem Beratungsgespräch, ob diese Ihre individuellen Bedürfnisse erfüllen kann. Ohne vorherige Anmeldung verlangen Sie einen Kostenvoranschlag.

Zweiter Schritt: Beantragung von möglichen Leistungen.
Informieren Sie sich über potentielle Fördermöglichkeiten. Falls Sie Anspruch auf Unterstützung gemäß den Sozialgesetzbüchern haben, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Leistungsträger. Die notwendigen Antragsformulare basieren auf den Regelungen der Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung (KfzHV). Wichtig ist dabei, dass Sie gleichzeitig die Kostenübernahme für etwaige erforderliche Gutachten beantragen.

Dritter Schritt: Offizielle Anmeldung im Fahrtrainingszentrum.
Erst nach einer Zusage zur Kostenerstattung durch Ihre Versicherungsinstanz können Sie sich bei der Fahrschule anmelden. Gemeinsam mit dem Fahrtrainer stellen Sie den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stelle. Dieser Antrag klärt, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die weitere Untersuchungen erforderlich machen könnten.

Vierter Schritt: Erstellung der notwendigen Gutachten.
Für den Führerscheinerwerb sind sowohl ein medizinisches als auch ein technisches Gutachten erforderlich. Wählen Sie selbständig die begutachtenden Instanzen aus und bewahren Sie stets das Original Ihrer Gutachten auf.

Fünfter Schritt: Absolvieren der Fahrtrainings.
Nach Erhalt aller notwendigen Gutachten und Genehmigungen erfolgt Ihr Fahrtraining wie üblich, mit einer Mindestanzahl von Theorie- und Praxiseinheiten, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Sechster Schritt: Eintragung von Bedingungen in der Fahrerlaubnis.
Mit erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen erhalten Sie Ihren Führerschein, der alle notwendigen rechtlichen Bedingungen und Beschränkungen enthält, festgelegt durch die Begutachtung und die EU-Richtlinien.

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