Selbstfahrer

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LASSEN SIE SICH BERATEN

Sie haben ein Anliegen? Wir freuen uns auf Sie!

Wir verstehen Ihr Anliegen und finden die passende Mobilitätslösung

Wenn Sie trotz Einschränkung Ihrer Mobilität aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchten, dann sind sogenannte Selbstfahrer-Fahrzeugumbauten für Sie die beste Wahl. Je nach Beeinträchtigung können Sie mit dem Rollstuhl durch die Heckklappe einsteigen, bis zum Lenkrad vorfahren und losfahren. Sogenannte Aktivfahrerumbauten sind ein umfangreiches, komplexes Thema mit hochindividuellen Umbaumöglichkeiten. Jeder Fahrer hat andere Bedürfnisse, verschiedene Einschränkungen eine intensive Beratung und ggf. auch Testsitzen auf einem unserer Demo-Modelle ist empfehlenswert. Gerne setzen wir uns mit Ihnen für Ihre persönliche Mobilitätslösung zusammen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Sie interessieren sich für eine Umbau bei uns, dann sichern Sie sich jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

Damit Ihrer Mobilität nichts im Weg steht, bieten wir Ihnen individuelle Optionen um Ihr Fahrzeug oder aber auch unsere Lagerdfahrzeuge auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. ​Ob als Selbstfahrer, Mitfahrer oder Unternehmer, in einer persönlichen Beratung erstellen wir gemeinsam den passenden Umbau für ihre individuellen Anforderungen und Wünsche.

Sie finden nicht das passende Produkt? Durch die Individualität unserer Produkte, finden Sie hier nur einen Ausschnitt aus unserem Produktportfolio. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Mobilitätsberater und wir werden alles dafür tun, dass Ihrer Mobilität keine Grenzen gesetzt werden!

Frequently Asked Questions (FAQ)

Alle Beratungsgespräche und Tests sind vorab kostenlos und werden nicht berechnet. Erst ab bei Beauftragung des Umbaus entstehen Kosten, die wir aber transparent und offen erklären.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten finanzielle Förderungen zu bekommen. Diese Zuschüsse sind abhängig von Ihrer persönlichen Situation.

Das ist unterschiedlich und kann sogar regional abweichen. Unser Beratungsteam ist aber hierüber stets informiert und hilft Ihnen dabei die passenden Unterlagen zusammenzustellen und zu versenden.

Ja, unserer Umbauten sind so umgebaut, das mit wenigen Handgriffen eine nicht eingeschränkte Person fahren kann.

Wenn Sie von der KFZ-Steuerbefreit sind, müssen Sie dies nach Zulassung des Fahrzeuges beim Zollamt beantragen. Unter folgenden Link finden Sie weitere Information: Steuervergünstigung für schwerbehinderte Menschen

Wenn der schwerbehinderte Mensch nicht selbst das Fahrzeug lenkt, müssen die Fahrten dazu dienen, den schwerbehinderten Menschen bei der Fortbewegung oder Haushaltsführung zu unterstützen.

In den meisten Versicherungen sind behindertengerechte Zusatzausstattungen im Wert von bis zu 5.000 Euro in der Regel kostenfrei enthalten. Einige Versicherungen bieten auf Anfrage sogar unbegrenzte Deckung an. Es empfiehlt sich jedoch, diese Frage vor Vertragsabschluss zu klären. Nach der Unterzeichnung hat man keine gute Verhandlungsposition mehr und könnte hohe Zusatzkosten für den Mehrwert in der Versicherungsprämie akzeptieren müssen.

Genau wie bei Ihrem Basisfahrzeug, muss auch die behinderungsbedingte Zusatzausstattung regelmäßig überprüft werden, um eine sichere Funktion der nachgerüsteten Komponenten zu gewährleisten.

Bei Gewerblichen und Dienstfahrzeugen ist ein UVV einmal jährlich verpflichtend.

Das ist unterschiedlich und kann sogar regional abweichen. Unser Beratungsteam ist aber hierüber stets informiert und hilft Ihnen dabei die passenden Unterlagen zusammenzustellen und zu versenden.

Nach dem Einbau erhalten Sie von uns ein Gutachten, in dem die Technischen Veränderungen in Ihrem Fahrzeug abgenommen werden. Diese Änderungen müssen unverzüglich in dem Fahrzeugschein bei Ihrer Zuständigen Zulassungsstelle eingetragen werden.

Je nach Art des Arbeitnehmers sind verschiedene Stellen für die Kosten der Leistung verantwortlich. Es wird wie folgt differenziert:

Auszubildende = Agentur für Arbeit

Arbeitnehmer bis 15 Jahre Berufstätigkeit = Agentur für Arbeit

Arbeitnehmer über 15 Jahre Berufstätigkeit = Deutsche Rentenversicherung

Arbeitnehmer nach Berufs- oder Wegeunfall = Berufsgenossenschaft

Beamte und Selbstständige = Integrationsämter

Kriegs- oder Wehrdienstgeschädigte = Bundeswehr

Für Menschen mit Behinderung, die nicht berufstätig oder in Ausbildung sind und die KFZ-Hilfe für die Freizeitgestaltung benötigen, kommen Leistungen zur Mobilität nach §83 SGB IX infrage.

Unser kompetentes Team hilft Ihnen gerne bei der Antragsstellung und fragen zu Ihrem Antrag beim Kostenträger. Rufen Sie uns gerne an.

Unsere Kunden

Wir realisieren nicht nur Mobilitätslösungen, wir realisieren Freiheit

Dank der ASP kann ich wieder reisen, wohin ich will. Der Umbau gibt mir wieder Freiheit und wurde dank ASP auch komplett von der BG übernommen.

Sophia Franzen

ASP hat wirklich alles unternommen, damit ich nach meinem Motorrad-Unfall wieder problem- und mühelos meiner Arbeit nachgehen kann.

Manfred Wirkes

Realisieren Sie sich ihre individuelle Mobilitätslösung

Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

  • +49 40 85 37 38 04

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